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Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bieten Sie der AmphiTrek Radreisen  den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung wird unsererseits verbindlich, wenn wir Ihnen den Reisetermin bestätigen. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von AmphiTrek Radreisen vom Inhalt der Anmeldung abweichen, kommt ein Vertrag nicht zustande, sondern es liegt ein neues Angebot von AmphiTrek Radreisen vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie dem veränderten Angebot durch eine entsprechende Erklärung zustimmen.

2. Bezahlung
Mit Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises fällig, höchstens jedoch € 250 pro Person. Die Restsumme ist bis 4 Wochen vor dem Abreisetag zu überweisen.
Gemäß § 651 k Abs.3 BGB sind Sie zur Zahlung des Reisepreises nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins verpflichtet. Diesen erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.

Sollte sich nach Buchung der Reise eine Änderung der Wechselkurse ergeben, kann AmphiTrek Radreisen den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise für AmphiTrek Radreisen verteuert hat. In diesem Fall hat AmphiTrek Radreisen den Reisenden unverzüglich von der Preiserhöhung zu informieren. Diese Erhöhungen sind nur bis zum 21.Tag vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen über 6 % ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Stornokosten zurückzutreten. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Abschluss des Reisevertrages und Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Abschluss des Reisevertrages noch nicht eingetreten waren und bei Vertragsabschluss auch nicht vorhersehbar waren. Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist AmphiTrek Radreisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Rücktrittkosten nach nachstehender Ziffer 4 zu verlangen. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich AmphiTrek Radreisen vor ab der ersten Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 5,– zu erheben.

3. Leistungen
Der Umfang der von uns erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Reiseausschreibung.

4. Rücktritt des Kunden
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen die Schriftform empfohlen.
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Pauschalpreises pro Person bei einem Rücktritt bis zu 45 Tagen vor Reiseantritt.

Bei kurzfristigen Annullierungen gelten (unter Berücksichtigung üblicherweise ersparter Aufwendungen und üblicherweise möglicher anderweitigerer Verwendung der Reiseleistungen)
folgende prozentuale Stornierungskosten:
ab 44. - 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Sie haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt durch den Veranstalter
AmphiTrek Radreisen behält sich vor, vom Reisevertrag bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zurückzutreten, wenn feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer unverzüglich informiert werden. Die eingezahlten Beträge werden in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche gegen AmphiTrek Radreisen wie Erstattung von bereits gebuchten Flügen bestehen nicht.

6. Haftung

AmphiTrek Radreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Verlust und Beschädigungen am Reisegepäck oder an Fahrrädern sind unverzüglich dem Transportunternehmen zu melden. Ohne die schriftliche Bestätigung des Transportunternehmens können evtl. keine späteren Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
AmphiTrek Radreisen verpflichtet sich, den Reisenden über die obigen Vorschriften zu informieren. Diese Informationen gelten für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne Besonderheiten (wie z.B. zweite Staatsbürgerschaft, evtl. bereits bestehende Passeintragungen, etc). Bei den erwähnten Besonderheiten sollte der Reisende AmphiTrek Radreisen informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

8. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreis zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 K BGB). Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung zugeschickt.

9. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grunde zurücktreten. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Reiseversicherungs-Komplett-Schutz-Paketes.

10. Datenschutz
Bitte beachten Sie die Regelungen entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

11. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Der Reiseveranstalter kann nur an seinem Sitz verklagt werden. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Veranstalter:
AmphiTrek Radreisen

Inhaber:
Reinhard Schröder
Hamburger Str. 21
19230 Hagenow
Tel. +49 (0) 3883 6226747
Fax +49 (0) 3883 6224748
E-Mail: info@amphitrek.de